2. Themenseminar
| Beginn | 11.09.2026 18:00 Uhr |
| Ende | 13.09.2026 13:00 Uhr |
| Anmeldeschluss | 20.07.2026 10:00 Uhr |
| Teilnehmer | 10 |
| Min. Teilnehmer | 10 |
| Verfügbare Plätze | 7 |
| Seminarpreise |
inkl. Übernachtung u. Verpflegung |
| Gefördert durch |
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| Veranstalter |
BKE Bundesverband |
| Referenten |
Judith Schunk |
| Veranstaltungsort |
Haus Haard
Parkplatz Haardgrenzweg 338 |
Liebe BKE-Freundinnen,
liebe BKE-Freunde,
in diesem Seminar im wunderschönen Waldgebiet Haard
im Herzen von NRW erforschen wir unseren Gleichgewichtssinn.
Gemeinsam finden wir heraus, wie wir unser seelisches und mentales Gleichgewicht finden, wiederherstellen und erhalten.
Wir werden Yoga machen, unsere Stimme laut werden lassen und uns selbst besser verstehen lernen. In Einzel- und Gruppenarbeit schauen wir uns an, wer oder was uns aus dem Gleichgewicht bringt und wie wir unsere innere Mitte zurückerobern.
Gleichgewicht ist eher eine Bewegung als ein Zustand. In diesem Seminar wirst du an die Kräfte erinnert, die in dir liegen. Wenn du dich am Sonntag von deiner Gruppe verabschiedest, wirst du mit einem gestärkten Körpergefühl nach Hause fahren.
Du darfst dich freuen auf:
- Ein Wochenende voller Gemeinschaftsgefühl
- Ehrliche und authentische Gespräche
- Austausch mit Gleichgesinnten
- Erlebnisse in und mit der Natur
- Yoga, Meditation, Atemübungen
Ich freue mich auf Euch!
Viele herzliche Grüße
Judith (die neue Projektleitung im BKE Bundesverband)
Veranstaltungsort:
Haus Haard, Haardgrenzweg 338, 45739 Oer-Erkenschwick
www.haus-haard.de
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Stornofristen:
Innerhalb von 3 Monaten bis 6 Wochen
vor dem Veranstaltungstag: 121,32 €
Innerhalb von 6 Wochen und weniger: 181,97 €
Am Veranstaltungstag: 242,63 €
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Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn erhebt das BKE immer
» bei Abmeldung vor Anmeldeschluss eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €
» bei Abmeldung nach Anmeldeschluss eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zzgl.
der dem Bundesverband vom Seminarhaus berechneten Stornokosten:
[1] Beim Nachweis eines wichtigen und nicht vorhersehbaren Grundes für den Rücktritt (Krankheit, Notfall oder unvorhersehbarer Einzelfall) sieht der Veranstalter von der Geltendmachung von Stornogebühren ab. Hiervon ausgenommen ist die Geltendmachung der bis dahin angefallenen Bearbeitungsgebühr.




